Allgemeines über Disziplin und Regeln

Das BDS-Western-Schießen darf nur auf solchen Schießstätten durchgeführt werden, die für die in dieser Disziplin, zugelassenen Waffen-, Munitionsarten und Ziele zugelassen sind. Auf diesen Schießständen muss das Schießen aus den vorgesehenen Schießpositionen und den vorgesehenen Anschlagsarten erlaubt sein. Auf allen Schießanlagen, die zum BDS-Western-Schießen benutzt werden muss ein Waffentragebereich und auf jedem Schießstand eine Lade- und Entladezone ausgewiesen sein.

Waffentragebereich

Der Waffentragebereich ist der Bereich einer Schießanlage, in dem Wettbewerbsteilnehmer entladene Waffen führen dürfen. Der Waffentragebereich muss den waffengesetzlichen Anforderungen genügen und muss in der Wettbewerbsausschreibung beschrieben sein oder durch Aushänge in der Schießstätte kenntlich gemacht werden.

Je nach Beschaffenheit des Schießstandes kann wartenden Teilnehmern oder Zuschauern gestattet werden, sich auf dem Schießstand aufzuhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Sie tragen einen Augen- und Gehörschutz.

2. Sie halten sich hinter oder in deutlichem seitlichem Abstand von der Lade- und Entladezone auf.

3. Sie halten sich in einem Mindestabstand von 5 Metern hinter der Startposition der Schützen auf.

4. Sie stören weder den Ablauf noch die Sicherheit der Übungen oder durch lautes Reden.

5. Wenn der Zuschauerbereich als solcher gekennzeichnet ist.

Anschlagsarten

Freier Anschlag

Fehlt eine Spezifikation des Anschlags, kann der Schütze in beliebigem Anschlag schießen „stehend freihändig“

Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen.. Die Waffe kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden, sofern es die Übungsbeschreibung zulässt. Schießarm und Handgelenk dürfen durch Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden.

„kniend“

Beim Kniendschießen muss der Schütze den Boden mit einem oder beiden Knien berühren. Arme und Gesäß dürfen den Boden nicht berühren.

Einhändiger Anschlag (Revolver)

Beim einhändigen Anschlag kann der Revolver sowohl mit der Schusshand als auch mit der Nicht- Schusshand gespannt werden. Das Schießen mit der Nicht-Schusshand darf vom Schützen nicht gefordert werden.

Beidhändiger Anschlag (Revolver)

Beim beidhändigen Anschlag kann der Revolver mit der Nicht- Schusshand gespannt und unterstützt werden. Nach den Spannvorgang ist die zweite Hand deutlich (min. 30 cm) von der Waffe fernzuhalten.

Schießen im liegenden Anschlag

Beim BDS-Western-Schießen ist Schießen im liegenden Anschlag grundsätzlich nicht zulässig. 

Holster

Für die Disziplin 1890er sind Holster im Western-Stil, ohne Anspruch auf Authentizität, zugelassen.
Für die Disziplin 1880er und 1870er sind Holster im originalgetreuen Stil des amerikanischen Westen vor 1900 bzw. 1880 erforderlich. Jeder Teilnehmer benötigt einen Gürtel, mit zwei daran befestigten Holstern, in denen die Revolver sicher gehalten werden. Schulterholster sind verboten. Die Holster müssen in einem Mindestabstand von je einer Faustbreite links und rechts vom Bauchnabel platziert sein.
Für Holster und Gürtel sind zeitgenössische Materialien, wie Leder oder Canvas-Gewebe vorgeschrieben.
Auf der Seite der Nicht- Schusshand kann ein Holster benutzt werden, das das Tragen des Revolvers mit dem Griff nach vorn gestattet. Der Tragewinkel dieses Holsters darf höchstens 30°, bezogen auf die vertikale Achse, betragen. Diese Holster sind so zu tragen, dass mit einer leichten Körperdrehung in Richtung Kugelfang beim Ziehen der Waffe ein Freikommen der Mündung innerhalb von 85° Regel sichergestellt ist. Diese Körperdrehung ist vorgeschrieben für alle Nutzer dieser Trageweise. Die Range-Officer sind angewiesen, in jedem Briefing besonders darauf hinzuweisen

Patronengürtel und Halter

Der Holster-Gürtel kann mit einer beliebigen Anzahl von Halteschlaufen für Patronen versehen sein. Zusätzlich ist das Tragen eines weiteren Patronengürtels erlaubt. An diesem Patronengürtel kann eine beliebige Anzahl von Schlaufen für Kurzwaffen- und Schrotpatronen vorhanden sein. Dieser Gürtel muss auf oder unterhalb des Bauchnabels getragen werden und darf das sichere Ziehen der Kurzwaffen nicht beeinträchtigen. Die Aufnahme der Patronen darf nicht vom Körper abstehen. In den Disziplinen 1870er / 1880er dürfen die Schrotpatronen nur in Einzelschlaufen gehalten werden. Das Tragen von Patronenhaltern an Armen, Beinen und Hosenträgern oder von entsprechenden Vorrichtungen an der Waffe ist verboten. Das Tragen von Munition in der Hand, im Mund oder in anderen Körperöffnungen ist verboten

Kleidungsordnung

Das BDS-Westernschießen ist eine Sportart die sich an dem historischen Hintergrund der Pionierzeit der zweiten Hälfte des 1900 Jahrhunderts im amerikanischen Westen orientiert. Das Tragen von stilgerechter Kleidung und Schuhwerk, die für den amerikanischen Westen des ausgehenden 19. Jahrhunderts typisch waren, sind für alle Teilnehmer bei offiziellen Veranstaltungen des BDS vorgeschrieben. Dies gilt für die Teilnahme am Wettkampf sowie für alle offiziellen Zeremonien der Veranstaltung einschließlich der Siegerehrungen. Für alle männlichen Teilnehmer ist das Tragen einer stilgerechten Kopfbedeckung Pflicht. Die Bekleidungsvorschriften müssen in einer Wettkampfausschreibung eindeutig und verbindlich gefordert werden.

Ziele:

Metallklappziele beim Hauptwettbewerb (Main Matches)

Bei Verwendung von Metallklappscheiben ist sicher zu stellen, dass eine Mindestschussentfernung von 7 m zum Ziel eingehalten wird. Stahlziele müssen mit einem Splitterschutz versehen werden. Durchgebogene oder in der Oberfläche stark aufgekraterte Metallscheiben sind unverzüglich auszutauschen. Nicht bewegliche Metallteile (Sockel) müssen mit rückprallsicherem Material abgedeckt werden Von den vorgesehenen Schießpositionen sind diese in Zielgruppen wie folgt anzuordnen

1. für Revolver zwischen 7 und 15 m Distanz

2. für Flinten zwischen 7 und 15 m Distanz

3. für Büchsen zwischen 15 und 50 m Distanz.

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