Das Kleinkalibergewehr
KK-Gewehr

Waffe:

Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig.
Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet.

Munition:

Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb).

Scheiben:

Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm.

Entfernung:

50 m.

Anschlag:

a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag;
b) Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag.

Programm:

a) Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO)
b) Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).

Mitgliederbereich
Für den Vorstand
Spiegel mit Schütze-2
Infokarte zum Waffengesetz
Das kleine Waffenlexikon
Fragenkatalog Sachkunde

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Kontrolle der Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften

facebook-like-logo
header_rathaus_frontransicht
Sparkassen-Kurier